Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 27.07.2012 - 22 Sa 730/12, 22 Sa 1321/12, 22 Sa 730/12, 22 Sa 1321/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Rückkehrrecht zum Land Berlin nach Schließung der BKK Berlin - Auslegung einer einzelvertraglichen Zusage
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 611 Abs 1 BGB
- IWW
BGB § 611 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1
Rückkehrrecht zum Land nach Schließung einer Betriebskrankenkasse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 08.03.2012 - 50 Ca 16560/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.07.2012 - 22 Sa 730/12, 22 Sa 1321/12, 22 Sa 730/12, 22 Sa 1321/12
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.07.2012 - 22 Sa 730/12 22 Sa 1321/12
- BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 53/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 743/10
Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Annahmeerklärung - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.07.2012 - 22 Sa 730/12
Zwar hat der Kläger mit seiner auf Veranlassung des Arbeitsgerichts umgestellten Klage nicht, wie dies bei einer sogenannten Wiedereinstellungsklage üblicherweise der Fall ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.10.2011 - 7 AZR 743/10 - juris), die Annahmeerklärung gefordert, sondern die Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines - neuen - Arbeitsvertrages.2.1.2 Der Antrag ist auch hinreichend bestimmt, da er die wesentlichen Vertragsbedingungen enthält (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 19.10.2011, a.a.O. Rn 18 ff.).
Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311 a BGB jedoch klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (BAG, Urteil vom 19.10.2011 - 7 AZR 743/10 - juris, Rn 24 f., m. w. N.).
- BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06
Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.07.2012 - 22 Sa 730/12
Diese Konstellation ist nicht mit derjenigen aus dem vom Beklagten herangezogenen Urteil des Bundesarbeitsgericht (vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06) vergleichbar, in dem aus § 242 BGB eine Nebenpflicht des Arbeitgebers auf Wiedereinstellung abgeleitet wurde, wenn es nach Ausspruch der Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsschließung zu einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB kommt. - BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 271/07
Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.07.2012 - 22 Sa 730/12
Die Auslegung inhaltsgleich gegenüber einer Vielzahl von Arbeitnehmern abgegebenen typischen Erklärungen hat nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so zu erfolgen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (BAG, Urteil vom 20.05.2008 - 9 AZR 271/07 - juris). - BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 311/03
Wiedereintrittsrecht - Vertragsauslegung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.07.2012 - 22 Sa 730/12
Insoweit ist der vorliegende Fall auch nicht mit dem der vom Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 14.01.2004 - 7 AZR 311/03) vergleichbar, weil dort das vereinbarte Wiedereintrittsrecht dadurch obsolet geworden ist, dass das Tochterunternehmen, zu dem der dortige Kläger gewechselt war, auf das bisherige Mutterunternehmen aufgeschmolzen worden ist, so dass das Arbeitsverhältnis ohnehin wieder auf den bisherigen Arbeitgeber übergegangen war.
- BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 53/13
Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Juli 2012 - 22 Sa 730/12 und 22 Sa 1321/12 - wird zurückgewiesen.